Aslybewerber:innen durchlaufen in der Schweiz vom Asylantrag bis zum definitiven Entscheid verschiedene Stationen. Wie ist die Rechtslage aus Sicht des Bundes? Wie aus Sicht der Kantone? Werden die Asylbewerber:innen über ihre Rechte und Pflichten informiert? Der Status S für Flüchtlinge aus der Ukraine wurde verlängert – was folgt, wenn dieser Status aufgehoben wird? Wie werden die Abläufe organisiert? Was die die Aufgaben des Bundes? Gibt es politische Handlungsspielräume? Wenn ja, welche Interventionen sind wirkungsvoll? Nach welchen Kriterien teilt der Bund die Asylbewerber:innen den Kantonen zu? Wie kann der Kanton dem Personalmangel in den Asylzentren entgegenwirken? Kann eine professionelle Asylbetreuung die Gemeinden entlasten?
Mittwoch, 29. Mai 2024, 19.30 - 22.00 Uhr
Seline Gerosa, MLaw, Fachspezialistin beim Staatssekretariat für Migration (SEM)
wird uns über die bundesrechtlichen Richtlinien informieren und uns einen Einblick in das Asylverfahren des Staatssekretariats für Migration (SEM) geben.
Marco Ramseier, Abteilungsleiter Sozialhilfe - Asyl, Kantonales Sozialamt Basel-Land
wird uns über die kantonalen Richtlinien, die Zusammenarbeit mit dem SEM, die Handlungsspielräume des Kantons, die Integrationsbemühungen, die Schwierigkeiten und Erfolgserlebnisse, die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und vieles mehr informieren.
Mitarbeitende der ORS und des SEM
werden uns über die betreuerischen Herausforderungen in einer Bundesasylunterkunft informieren.