Mitgliedschaft

Mitglied des VSO BL können alle Sozialhilfebehörden und Sozialhilfeverbunde des Kantons Basel-Landschaft werden. Mitglied ohne Stimmrecht können als Kollektivmitglied interessierte Organisationen und Vereinigungen, aber auch Einzelpersonen werden.

Die Mitgliederbeiträge für Kollektiv- und Einzelmitglieder sind pro Jahr :

Informationen zur Mitgliedschaft erteilt Ihnen gerne unsere Geschäftsstelle

 

 Mitglieder des VSO BL sind:

Kollektivmitglieder:

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