Forum 1
Häusliche Gewalt
Das Forum startete dieses Mal mit einem eindrücklichen Film der Polizei Solothurn über einen Vorfall von häuslicher Gewalt mit Polizeieinsatz. Anhand dieses Filmes stellte uns Daniel Abegg die Fachstelle Häusliche Gewalt der Polizei Basel-Landschaft vor. Die Fachstelle ist Anlaufstelle sowohl für Betroffene, als auch für das Korps der Polizei Basel-Landschaft. Zudem führen die Mitarbeitenden interne und externe Weiterbildungen durch und halten Fachreferate. Daniel Abegg berichtete über die möglichen polizeilichen Schutzmassnahmen, wovon die Wegweisung die bekannteste ist. Diese kann von der Polizei für 12 Tage ausgesprochen werden. Sollte eine Verlängerung notwendig sein, kann das Opfer dafür mit einer anwaltlichen Vertretung ein Gesuch beim Zivilkreisgericht einreichen. Die Wegweisung hat zum Ziel, die unmittelbare Gefahr weiterer Gewalt zu vermindern und das Opfer damit zu schützen. Die Zahlen der Interventionen durch die Polizei steigen jedes Jahr, ebenso die Wegweisungen. Daniel Abegg erläuterte zudem den Unterschied zwischen Antrags- und Offizialdelikt. Bei einem Antragsdelikt wird zwingend eine Strafanzeige sowie ein Strafantrag der betroffenen Person vorausgesetzt, bei deren Fehlen eine Täterverfolgung nicht möglich ist. Bei einem Offizialdelikt müssen die Behörden einer Anzeige von Amtes wegen nachgehen. In solchen Fällen ist der Rückzug der Anzeige grundsätzlich nicht möglich, auch nicht von den Betroffenen. Zum Abschluss erläuterte Daniel Abegg die neuen Möglichkeiten von Tätern wie Cyberstalking, Cybergrooming, Cyberbullying, Mobbing, Sexting und dergleichen. Diese neuen Handlungsfelder von Tätern seien eine grosse und zeitintensive Herausforderung für die Polizei.
Im Anschluss stellte uns Stephanie Buser die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt des Kantons Basel-Landschaft mit ihren Kernaufgaben vor. Zum einen ist die Interventionsstelle Kantonale Fachstelle und in dieser Funktion zuständig für Informationen, die Durchführung von Weiterbildungen, strategische Weiterentwicklung, Sensibilisierung der verschiedenen involvierten Fachstellen sowie kantonale und interkantonale Vernetzung. Ein wichtiges Angebot der Interventionsstelle sind die Lernprogramme gegen häusliche Gewalt, da Opferschutz auch Täterarbeit bedeutet. Diese Programme laufen über 26 Wochen, jeweils an einem Abend pro Woche mit dem Ziel, die gewalttätigen Männer zu einem gewaltlosen Umgang mit Konflikten zu befähigen. Dazu müssen sie sich intensiv mit ihren Aggressionen und der von ihnen ausgeübten Gewalt auseinandersetzen. Das gleiche Angebot gibt es für Frauen, diese Kurse finden im Einzelsetting statt, da es zu wenig Frauen für Gruppenkurse gibt. Ebenfalls im Einzelsetting werden Kurse für fremdsprachige Frauen und Männer angeboten. Diese Kurse finden in Zusammenarbeit mit MUSUB statt.
Nach einer kurzen Pause, in der angeregte Diskussionen stattfanden, stellte uns Berit Fleck die Opferhilfe beider Basel vor uns erläuterte uns das Beratungsangebot sowie die Tatbestände, welche unter das Opferhilfegesetz fallen und welche nicht. Die Opferhilfe beider Basel bietet kostenlose Beratung und Information an, unterliegt dabei strenger Vertraulichkeit. Auch Mitarbeitende anderer Fachinstitutionen dürfen keine Auskunft über die betroffene Person und/oder die Beratung erhalten. Ein ganz wichtiger Teil, welcher die Opferhilfe leisten kann, ist die finanzielle Hilfe an die Betroffenen. Dabei ist Soforthilfe und auch längerfristige finanzielle Hilfe möglich. Die Leistungen werden allerdings nur erbracht, wenn kein anderer Kostenträger dafür aufkommt und sich der Wohnort, Aufenthaltsort oder der Tatort der betroffenen Person in der Schweiz befindet. Zudem gibt es Straftaten, die nicht unter das Opferhilfegesetz fallen. Die Zahlen haben seit dem Jahr 2019 kontinuierlich zugenommen. Dieser Trend geht im Jahr 2023 weiter. Im ersten Quartal 2023 wurden mehr Beratungen durchgeführt als im gleichen Zeitraum im Jahr 2022. Zum Schluss stellten sich die Referierenden für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung. Auf die Frage, wie man sich verhalten soll, wenn man häusliche Gewalt im persönlichen Umfeld vermutet, weist Stephanie Buser darauf hin, dass die Personen im Umfeld daran denken sollen, dass die gewaltbetroffene Person nicht in erster Linie den Täter bestrafen möchte, sondern dass die Gewaltsituation aufhört.
Die einzelnen Referate können hier heruntergeladen werden.